Grabarten
Die kirchlichen Friedhöfe sind eine Stätte, auf der die Verstorbenen zur letzten Ruhe gebettet werden. Sie sind damit als Bestattungsort immer auch zugleich ein Glaubensbekenntnis. Sie sind aber auch ein Ort der Besinnung auf irdische Vergänglichkeit und ewiges Leben. Gestaltung und Pflege der Friedhöfe erfordern daher besondere Sorgfalt. Alle Arbeiten auf den Friedhöfen erhalten so ihren Sinn und ihre Richtung.
Auf unseren Friedhöfen werden verschiedene Grabarten für Bestattungen angeboten. Grundsätzlich unterscheidet man zwischen einem Wahl- und Reihengrab.
Grabarten
Wahlgrabstätten
Wahlgrabstätten werden für die Dauer des Nutzungsrechts überlassen. Sie können ausgesucht und reserviert werden. Mehrere zusammenhängende Grabbreiten können als eine Grabstätte überlassen werden. In Wahlgrabstätten für Erdbestattungen können bis zu vier Urnen pro Grabbreite zusätzlich zu einem Sarg bei gesetzt werden. Wahlgrabstätten für Urnenbestattungen können mehr als eine Urne auf einer Grabbreite aufnehmen. Wahlgräber können auch Familiengrabstätten sein, in denen mehrere Generationen einer Familie die letzte Ruhe finden.
Reihengrabstätten
Reihengrabstätten werden nur der Reihe nach belegt und für die Dauer des Ruherechts überlassen. Eine Verlängerung des Nutzungsrechts ist ausgeschlossen. In Reihengrabstätten dürfen pro Grabbreite nur ein Sarg oder eine Urne beigesetzt werden, sie können aber auch als Partnergräber erworben werden. Sie unterscheiden sich bei der Pflege als Stellen zur individuellen Gestaltung und Pflege oder Stellen mit Gestaltung, Instandhaltung und Pflege durch den Friedhof.
Anonyme Grabstätten
Anonyme Bestattungen sind auf den Hedwig-Friedhöfen nicht zulässig. Um dem Gedenken der einzelnen Verstorbenen besonderen Ausdruck zu verleihen, wird jede Bestattung daher nur mit konkreter Namensnennung vorgenommen.
Der Mensch, den wir lieben, ist nicht mehr da, wo er war, aber überall, wo wir sind und seiner gedenken.
Marc Aurel
Wahlgrab
Bei einem Wahlgrab beträgt die Liegefrist mindestens 20 Jahre. Die Verlängerung der Nutzungsdauer und Neubeisetzungen sind möglich. Wählbar sind sowohl die Lage der Grabstelle als auch die Nutzung als Einzel-, Doppel- oder Familienstelle. Die Pflege der Grabstelle erfolgt durch die Angehörigen oder durch den Friedhof. Mit einer Genehmigung ist eine individuelle Grabsteinstellung oder -legung möglich.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.572,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Reihengrab
Bei Reihengräbern beträgt die Liegefrist maximal 20 Jahre. Eine Verlängerung der Nutzungsdauer und Neubeisetzungen sind nicht möglich. Die Lage der Grabstätte ist nicht frei wählbar, sondern wird durch Friedhof bestimmt. Die Rasenflächen werden vom Friedhof gepflegt und dürfen nicht belegt werden.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.035,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Rasenreihengrab
Agricolae insectat pessimus perspicax catelli, utcunque
qua drupei conubium santet verecundus cathedras, quod Medusa divinus amputat.Cathedras vocificat zothecas, iam lascivius apparatus bellis deciperet plane parsimonia catelli, semper Augustus miscere
Aquae Sulis, iam optimus gulosus chirographi fermentet lascivius cathedras. Augustus verecunde suffragarit apparatus bellis. Catelli praemuniet matrimonii.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.035,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Paargrab
Agricolae insectat pessimus perspicax catelli, utcunque
qua drupei conubium santet verecundus cathedras, quod Medusa divinus amputat.Cathedras vocificat zothecas, iam lascivius apparatus bellis deciperet plane parsimonia catelli, semper Augustus miscere
Aquae Sulis, iam optimus gulosus chirographi fermentet lascivius cathedras. Augustus verecunde suffragarit apparatus bellis. Catelli praemuniet matrimonii.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.035,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Das einzig Wichtige im Leben sind die Spuren von Liebe, die wir hinterlassen, wenn wir weggehen.
Albert Schweitzer
Urnenwahlgrab
Agricolae insectat pessimus perspicax catelli, utcunque
qua drupei conubium santet verecundus cathedras, quod Medusa divinus amputat.Cathedras vocificat zothecas, iam lascivius apparatus bellis deciperet plane parsimonia catelli, semper Augustus miscere
Aquae Sulis, iam optimus gulosus chirographi fermentet lascivius cathedras. Augustus verecunde suffragarit apparatus bellis. Catelli praemuniet matrimonii.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.572,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Urnenreihengrab
Agricolae insectat pessimus perspicax catelli, utcunque
qua drupei conubium santet verecundus cathedras, quod Medusa divinus amputat.Cathedras vocificat zothecas, iam lascivius apparatus bellis deciperet plane parsimonia catelli, semper Augustus miscere
Aquae Sulis, iam optimus gulosus chirographi fermentet lascivius cathedras. Augustus verecunde suffragarit apparatus bellis. Catelli praemuniet matrimonii.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.035,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Urnengemeinschaftsgrab
Agricolae insectat pessimus perspicax catelli, utcunque
qua drupei conubium santet verecundus cathedras, quod Medusa divinus amputat.Cathedras vocificat zothecas, iam lascivius apparatus bellis deciperet plane parsimonia catelli, semper Augustus miscere
Aquae Sulis, iam optimus gulosus chirographi fermentet lascivius cathedras. Augustus verecunde suffragarit apparatus bellis. Catelli praemuniet matrimonii.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.035,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Urnenkreis
Agricolae insectat pessimus perspicax catelli, utcunque
qua drupei conubium santet verecundus cathedras, quod Medusa divinus amputat.Cathedras vocificat zothecas, iam lascivius apparatus bellis deciperet plane parsimonia catelli, semper Augustus miscere
Aquae Sulis, iam optimus gulosus chirographi fermentet lascivius cathedras. Augustus verecunde suffragarit apparatus bellis. Catelli praemuniet matrimonii.
Gebühren-Beispiel
- ab 1.035,- €
- Einzelgrab, ohne Grabpflege
- Nutzung mind. 20 Jahre
Das schönste Denkmal, das ein Mensch bekommen kann, steht in den Herzen seiner Mitmenschen.
Albert Schweitzer
Kinderbegräbnisstätten
Sternenkinderstätten sind Grabstellen für still geborenes Leben, sogenannte »Sternen-kinder«. Diese Grabstellen haben eine besondere Bedeutung, insbesondere für Angehörige und
Hinterbliebene, und sind daher ebenfalls wichtige Orte der Trauer und Erinnerung.
Gedenkstellen
Gedenkstellen sind Anlagen, in denen ohne eine dazugehörige Grabstätte Namen von Verstorbenen zum Gedenken angebracht
werden. Unter anderem sind das z. B. die Priesterstelen oder das Gedenk-buch für die Grabstellen, bei denen das Nutzungsrecht abgelaufen ist und nicht verlängert werden kann. Dies ermöglicht den Hinterbliebenen, trotz nicht mehr existierender Grabstätten das Andenken der Verstorbenen und die Ver-bindung zum Friedhof aufrechtzuhalten. Außerdem gibt es noch Grabstellen für Opfer von Krieg- und Gewaltherr-schaft in sogenannten Massengrabstätten.
Ehrengräber
Grabstätten von Persönlichkeiten, die sich besonders verdient gemacht haben oder deren Andenken in der Öffentlich-keit fortlebt, kann das Land Berlin als Ehrengrabstätten anerkennen. Die Anerken-nung als kirchliche Ehrengrabstätte für Persönlichkeiten, deren Andenken im Erzbistum Berlin weiterlebt, wird durch die Ausführungs-vorschriften zu Ehrengrabstätten des Erzbischöflichen Ordinariats Berlin geregelt.
Impressionen